Endlich!


Liebe Mitglieder,

endlich ist es soweit. Es darf wieder getanzt werden!

Gemäß der aktuellen Landesverordnung mit Wirkung vom 31.05.2021 dürfen wir unseren Verein für den Sport mit oder ohne Körperkontakt wieder öffnen.

Die Abstands- und Kontaktregelungen gelten nicht mehr. Die Umkleiden dürfen wieder genutzt werden.

Im Tanzsaal dürfen max. 25 Personen incl. Trainer gleichzeitig Sport ausüben.
Hierbei gilt folgende Regelung:
– bei Sport mit mehr als 10 Personen incl. Trainer über 18 Jahren besteht eine Testpflicht. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.
– Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen bei unter 25 Personen incl. Trainer keiner Testpflicht.
– Gültig ist ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Std. oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Std. ist. Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

Für weitere Fragen wendet Euch gern an Eure Trainer oder den Verein.

Wir freuen uns auf Euch und wünschen Euch viel Spaß und Freude beim Training.

liebe Grüße,
der Vorstand